Hornstein & Thiele
Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft
Euro-Münze

Kostenübernahme

Psychologische Psychotherapeuten sind qualifiziert Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben und Mitglied der Psychotherapeutenkammer. Bei der Gestaltung der Honorare für Psychotherapie auf Privatrechnung orientieren sie sich an offiziellen Gebührensätzen. Für Psychologische Psychotherapeuten gilt die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten GOP, die letztlich auf die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ verweist. Jede Leistung wird hier mit einer Punktezahl versehen, die dann mit einem festgesetzten Cent-Betrag multipliziert wird, was den sogenannten "einfachen Gebührensatz" ergibt. Im Jahr 2012 waren es z.B. für eine Verhaltenstherapie (Kurzzeit, Einzelbehandlung, Ziffer 870) 750 Punkte und 5,82873 Cent pro Punkt, was rund 43,72 € ergab. Meist wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt, was bedeutet, dass der "einfache Gebührensatz" mit 2,3 multipliziert wird (für die Ziffer 870 lautete das Ergebnis also 100,56 €).

Die möglichen Kostenträger einer Psychotherapie im Überblick:
  • Private Krankenversicherung
  • Beihilfe
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallversicherungen
  • Sie selbst
Private Krankenversicherungen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von diesen Kostenträgern bei Psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag meistens übernommen. Gewährter Leistungsumfang und zu erledigende Formalitäten für die Kostenübernahme sind jedoch je nach gewähltem Versicherungstarif und Träger unterschiedlich. Fragen zur Kostenübernahme und zu entsprechenden Formalitäten müssen von Ihnen vor Beginn einer Psychotherapie mit der Versicherung abgeklärt werden.

Beihilfe
Für Beihilfeberechtigte (bestimmte Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte) ist in der Beihilfeverordnung für Psychotherapie eine Kostenübernahme in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes für Verhaltenstherapie einheitlich festgelegt. Die verbleibenden Kosten werden oft, je nach Bedingungen, von der privaten Krankenversicherung übernommen. Auch hier müssen alle Fragen zur Kostenübernahme und zu entsprechenden Formalitäten vor Beginn einer Psychotherapie abgeklärt werden.

Gesetzliche Krankenkassen
Bei diesen Kostenträgern werden die Kosten für eine Psychotherapie in einer zugelassenen Praxis, wie wir eine sind, nach Feststellung einer behandlungsbedürftigen Störung von Krankheitswert übernommen. Die Abrechnung erfolgt über eine eigene Vergütungsnorm, dem EBM. Jede Leistung wird im EBM mit einer Punktezahl versehen, die dann mit einem festgesetzten Cent-Betrag ("Orientierungswert") multipliziert wird. Im Jahr 2012 waren es z.B. für eine Verhaltenstherapie (Kurzzeit, Einzelbehandlung) 2315 Punkte und in der Regelversorgung 3,5048 Cent pro Punkt, was 81,14 € ergab. Hier können Sie einfach mit Ihrer Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte in unsere Praxis kommen.

Berufsgenossenschaften
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von diesen Trägern übernommen, wenn die Berufsgenossenschaft davon ausgeht, dass die Erkrankung Folge eines Arbeitsunfalles ist (z.B. das Erleiden einer posttraumatischen Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall, der sich während des Dienstes als Bahnangestellter ereignete). Diese Vorbedingungen sollten vor Inanspruchnahme der Therapie geklärt werden.

Unfallversicherungen
Diese Träger sind zuständig, wenn von deren Seite davon ausgegangen wird, dass die Erkrankung Folge eines Unfalls ist, der Ihnen widerfuhr, dass Sie ihn nicht selbst verursacht haben und der bei ihnen versichert wurde (z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall im Urlaub, bei dem einem die Vorfahrt genommen wurde). Auch hier sollten diese Vorbedingungen vor Inanspruchnahme der Therapie geklärt werden.

Sie selbst
Hier ist der Fall gemeint, in dem Sie die Kosten einer Psychotherapie selbst tragen möchten. Die Höhe der Kosten orientiert sich in diesem Fall an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kosten für Beratungen und Therapien bei Problemen und psychischen Leiden, die nach ICD nicht als krankheitswertig gelten, werden von den institutionellen Kostenträgern grundsätzlich nicht erstattet und müssen immer selbst getragen werden. Solche Leistungen gelten nicht als Heilkunde und sind damit Umsatzsteuerpflichtig (Ausnahme ist die sogenannnte Kleinunternehmerregelung, die für unsere Praxis aber nicht gilt).