Hornstein & Thiele
Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft
Teil und Ganzes

Wer ist qualifiziert?

Psychotherapeutisch gemeinte Dienste werden seit jeher von sehr vielen, sehr verschieden qualifizierten Personen angeboten. In Deutschland dürfen nur Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten sowie Heilpraktiker psychische Störungen nach ICD-10 bei Erwachsenen behandeln (Ausübung der Heilkunde). Diese Begriffe sind gesetzlich geschützt und dürfen nur von den entsprechend qualifizierten Personen verwendet werden (siehe das Psychotherapeutengesetz der BRD).

Beim Zugang zu den Berufen des Psychologischen und des Ärztlichen Psychotherapeuten wird ein Hochschulstudium vorausgesetzt (Psychologie bzw. Medizin). Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und endet mit einer staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten, zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.